Für die Kalkulationen der GEG wurden neben eigenen Investitions-, Betriebs- und Personalkosten auch die Vertragsbeziehungen mit Partnern, zum Beispiel bei der Abnahme von Ersatzbrennstoffen, berücksichtigt. Die Erhöhung wirkt sich auf die Kalkulation der Abfallgebühren aus, die die meisten Städte und Gemeinden bereits veröffentlicht haben. Ebenso werden die Preise, die an den Recyclinghöfen und Entsorgungspunkten der GEG im Kreisgebiet von Kleinanlieferern entrichtet werden müssen, ab dem 1. Januar angehoben. Kostenlos bleibt dort die Abgabe von Elektroaltgeräten, Metall, Altpapier, Korken, Altglas und Leuchtstofflampen. Gesenkt wird der Preis für die Abgabe von Altholz, der Preis für die Abgabe von Grünabfall bleibt gleich. Die Preise für die Abgabe gewerblicher Abfälle sind ebenfalls angepasst worden. Insgesamt arbeiten die Recyclinghöfe und Entsorgungspunkte damit noch immer nicht kostendeckend. Sie sind ein wichtiger Baustein im Klima- und Ressourcenschutz. Die GEG bietet den Bürgerinnen und Bürgern damit die Möglichkeit für eine umweltgerechte und sichere Entsorgung.
Am Schadstoffmobil, das die Recyclinghöfe und Entsorgungspunkte anfährt, können Sonderabfälle wie Pflanzenschutzmittel, Lacke und Säuren abgegeben werden. Für Privatleute ist die Abgabe kostenlos, Gewerbetreibende müssen eine Abgabekarte kaufen. Nähere Infos zum Fahrplan des Schadstoffmobils auf den Internetseiten der Gesellschaft zur Entsorgung von Abfällen Kreis Gütersloh, GEG, unter www.geg-gt.de.
Alle Preislisten sowie die Informations-Faltblätter der einzelnen Recyclinghöfe in Borgholzhausen, Langenberg, Schloß Holte-Stukenbrock und Harsewinkel sowie die Entsorgungspunkte Nord in Halle (Westf.), Süd in Rheda-Wiedenbrück/Lintel und in Gütersloh sind einsehbar auf den Internetseiten der GEG unter Downloads/Preislisten bzw. Downloads/Druckwerke.