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Batterien richtig entsorgen

Achtung: Lithium birgt Brandgefahr!

Die grünen Sammelboxen der Stiftung „Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien“ stehen in vielen Supermärkten. (Foto: AWG/GEG)

Batterien gehören nicht in den Restmüll, wie dieses Symbol zeigt. (Foto: Igor Tarasov/fotolia)

Altbatterien und Altakkus sind Sonderabfall - sie müssen getrennt gesammelt werden und gehören nicht in den Restmüll. Denn Batterien enthalten nicht nur wertvolle Rohstoffe wie Eisen und Zink, sondern auch umweltgefährdende Inhaltsstoffe wie Quecksilber oder Blei. Darum: Leere Batterien immer in die Sammelboxen im Einzelhandel einwerfen oder auf Wertstoff- und Recyclinghöfen abgeben. Bei der Lagerung und Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus und Li-Batterien ist besondere Vorsicht geboten, denn Lithium ist ein hochreaktives Alkalimetall. Kommt es mit Luft oder Wasser in Kontakt, kann es zu heftigen Reaktionen bis zu Bränden kommen. „Das kann auch geschehen, wenn Plus- und Minuspol sich berühren und so ein Kurzschluss entsteht“, erklärt Rebecca Deppe, Unternehmenskommunikation im Unternehmensverbund der Abfallwirtschaftsgesellschaften der Kreise Gütersloh (GEG) und Warendorf (AWG). Bei der Lagerung und Entsorgung sollten deshalb die Pole mit einem Klebeband isoliert werden. „Wenn Sie akkubetriebene Elektrogeräte entsorgen möchten, dann bitte wenn möglich den Akku entnehmen, offen liegende Pole abkleben und beides getrennt zum Recyclinghof/Entsorgungspunkt bringen“, so Deppe weiter. Landen Li- Akkus oder Li-Batterien im Restmüll, besteht akute Brandgefahr in Sammelfahrzeugen und in Abfallbehandlungsanlagen. „Der Abfall wird im Fahrzeug gepresst und in der Anlage zerkleinert“, erklärt Andreas Meschede, Abteilungsleiter Dienstleistung im Unternehmensverbund der Abfallwirtschaftsgesellschaften der Kreise Gütersloh (GEG) und Warendorf (AWG). „Die Batterien können dabei zerstört werden und in Brand geraten.“ Die konsequente Getrenntsammlung sei daher für die Sicherheit in Abfallsammelfahrzeugen und in Abfallbehandlungsanlagen enorm wichtig. Im Batteriegesetz (BattG) ist geregelt: Alle Hersteller und Vertreiber von Batterien und Akkus müssen sich an einem Rücknahmesystem für Altbatterien beteiligen und Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, alle anfallenden Altbatterien beim Handel oder den weiteren Sammelstellen zurückzugeben. Die Altbatterien und Altakkus werden anschließend sortiert und der Verwertung zugeführt. Der Kreislauf schließt sich, die gewonnenen Fraktionen können wieder zur Batterie- und Akkuherstellung verwendet werden.   Tipps rund um Batterie und Akku
  • Vermeiden Sie die vollständige Entleerung von Akkus, das verlängert die Lebensdauer.
  • Nach Kontakt mit ausgelaufenen Batterien gründlich die Hände waschen.
  • Kurzschluss verhindern: Pole von ausrangierten Li-Batterien abkleben.
  • Infos im Netz z.B. auf www.grs-batterien.de
  • Adresse und Öffnungszeiten der Recyclinghöfe finden Sie hier in der Übersicht.
  • Die Standorte der Wertstoffboxen können Sie der kostenlosen App „Tonnenticker Pro“ ganz bequem entnehmen oder Sie werfen einen Blick in die Übersicht.